Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Schwerpunkt: Erfassung psychischer Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für einen präventiven und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist die Minimierung arbeitsbedingter Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten. Für Arbeitgeber*innen ist ihre Durchführung nach §5 ArbSchG verpflichtend vorgeschrieben. Dazu gehört sowohl die Erfassung der psychischen Belastungen als auch die Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um diese zu reduzieren. Betriebs- und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Doch noch immer gibt es viele Unsicherheiten in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Die Veranstaltung gibt einen ersten Überblick zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, informiert über konkrete Handlungsempfehlungen und bietet Gelegenheit, selbst Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Außerdem wird es Raum für Austausch und Diskussionen geben.
Die Veranstaltung ist zweigeteilt und baut aufeinander auf. Interessierte können jedoch auch nur an einem der Termine teilnehmen.
Am 18. September 2024 liegt der Fokus auf der Erfassung psychischer Belastungen. Dabei geht es um folgende Fragen:
- Welche Schritte gehören zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung?
- Welche Themenfelder sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu berücksichtigen?
- Welche betrieblichen Akteur*innen sind an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen?
- Welche Methoden gibt es zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?