Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Psychische Belastungen erfassen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für einen präventiven und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist es, arbeitsbedingte Gefährdungen für die Sicherheit, Gesundheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten zu minimieren. Ihre Durchführung ist für Arbeitgeber*innen nach §5 ArbSchG verpflichtend vorgeschrieben. Dazu gehört sowohl die Erfassung psychischer Belastungen als auch die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu deren Reduzierung. Betriebs- und Personalräte haben dabei umfassende Mitbestimmungsrechte. Dennoch gibt es noch viele Unsicherheiten bei der konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Die Veranstaltung gibt einen ersten Überblick über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, informiert über konkrete Handlungsempfehlungen und die Möglichkeit, eigene Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Darüber hinaus gibt es Raum für Austausch und Diskussion.
Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Erfassung psychischer Belastungen. Exemplarisch wird dies am Thema „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz“ dargestellt. Folgende Fragen werden diskutiert:
· Welche Schritte gehören zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung?
· Welche Themenfelder sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu berücksichtigen?
· Welche betrieblichen Akteur*innen sind an der Durchführung der Gefährdungs-beurteilung zu beteiligen?
· Welche Methoden gibt es zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?
Die Veranstaltung richtet sich an: Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle, die sonst noch mit dem Thema zu tun haben.
Ort: Online-Seminar (der Link zur Teilnahme wird mit der Anmeldebestätigung versendet)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Veranstalterin: „Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit“ und „Perspektive Arbeit & Gesundheit“, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg
Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte (HmbPersVG § 49 (4), Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.