Pausen- und Bereitschaftsräume Bestehende Regeln (ASR A4.2) und Anforderungen aus der Praxis

- September 2026
Gute Arbeit bedeutet auch, dass die Arbeit regelmäßig durch Pausen unterbrochen wird, die zur Erholung und zur Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Gute Pausen tragen langfristig dazu bei, dass Beschäftigte bis zum Ruhestand gut arbeiten können und das auch gerne wollen. Darüber hinaus können Pausenräume dazu beitragen, durch soziale Begegnungen und Interaktionen die Verbundenheit der Mitarbeitenden zu unterstützen.
Schwangere und Stillende benötigen im Betrieb eine Möglichkeit, sich hinzulegen und auszuruhen – bestenfalls auch, um zu stillen bzw. Milch abzupumpen.
In bestimmten Berufen ist es notwendig, dass die Beschäftigten sich in der Nähe ihres Arbeitsplatzes in Bereitschaft halten, um die Arbeit bei Bedarf kurzfristig aufnehmen zu können. Auch für diese Bereitschaftszeit gilt: Je besser die Bedingungen gestaltet sind, desto günstiger wirkt sich das auf die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden aus.
Für alle diese Punkte braucht es unter anderem gut gestaltete räumliche Bedingungen. Dafür bietet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ eine Orientierung.
Diese Technische Regel wird zurzeit vom Ausschuss für Arbeitsstätten überarbeitet. Dabei sind wir eingebunden. In der Veranstaltung wird zum einen dargestellt, wie die Gestaltung der Pausen- und Bereitschaftsräume aktuell geregelt ist und was dabei zu beachten ist. Zum anderen wünschen wir uns für die Überarbeitung Impulse aus der betrieblichen Praxis, wie die Gestaltung dort umgesetzt wird und welche Probleme und Herausforderungen es in den Betrieben gibt. Wenn es gute Beispiele zu berichten gibt, sind diese auch sehr willkommen!
Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitgeber*innen, Fach- und Projektverantwortliche, Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie kirchliche Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen und Gesundheitsmanager*innen aus Hamburg und der Metropolregion Hamburg.
Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte nach den jeweiligen Landesgesetzen, Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3)) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.
Ort: Schanzenstr. 75, 20357 Hamburg, Raum 511 (5. Stock im Gebäude der Volkshochschule)
Veranstalterin: Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg, und Beratungsstelle Perspektive Arbeit & Gesundheit (PAG) in der Metropolregion Hamburg
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.