Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Schwerpunkt: Maßnahmenentwicklung und -umsetzung

OnV - 21 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Schwerpunkt: Maßnahmenentwicklung und -umsetzung
08.10.2024



Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für einen präventiven und systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist die Minimierung arbeitsbedingter Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und soziale Teilhabe der Beschäftigten. Für Arbeitgeber*innen ist ihre Durchführung nach §5 ArbSchG verpflichtend vorgeschrieben. Dazu gehört sowohl die Erfassung der psychischen Belastungen als auch die Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um diese zu reduzieren. Betriebs- und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Doch noch immer gibt es viele Unsicherheiten in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

 

Die Veranstaltung gibt einen ersten Überblick zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, informiert über konkrete Handlungsempfehlungen und bietet Gelegenheit, selbst Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Außerdem wird es Raum für Austausch und Diskussionen geben.

 

Die Veranstaltung ist zweigeteilt und baut aufeinander auf. Interessierte können jedoch auch nur an einem der Termine teilnehmen.

 

Am 8. Oktober 2024 liegt der Fokus auf der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung. Im Rahmen dieser Veranstaltung geht es deshalb um folgende Fragen:

 

  • Welche Methoden sind geeignet, um Maßnahmen zur Reduktion erfasster Gefährdungen zu entwickeln?
  • Welche betrieblichen Akteur*innen sollten beteiligt werden?
  • Nach welchen Prinzipien sollten Maßnahmen entwickelt werden?
  • Wie kann eine systematische Umsetzung entwickelter Maßnahmen gelingen?

 



Plätze vorhanden | >> Anmeldung

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