„Desksharing“ aus Sicht des Arbeitsschutzes: Was ist bei geteilter Nutzung von Arbeitsplätzen zu beachten?

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PVA - 74 | „Desksharing“ aus Sicht des Arbeitsschutzes: Was ist bei geteilter Nutzung von Arbeitsplätzen zu beachten?
05.10.2026



Einladung zur Präsenz-Veranstaltung

Desksharing aus Sicht des Arbeitsschutzes: Was ist bei geteilter Nutzung von Arbeitsplätzen zu beachten?

5. Oktober 2026

10:00 – 13:00, Schanzenstr. 75, Hamburg

Durch die vermehrte Nutzung von Homeoffice, Mobiler Arbeit und Telearbeit wird Desksharing in immer mehr Unternehmen zum Thema. Gemeint ist damit die geteilte, zeitversetzte Nutzung von Arbeitsplätzen. Auch wenn für Arbeitgeber*innen der Fokus meist auf den finanziellen Vorteilen liegt: der Arbeits- und Gesundheitsschutz darf dabei nicht zu kurz kommen. Bei der Einführung und Planung von Desksharing ist er von Anfang an systematisch mitzudenken. Dabei sind die Interessenvertretungen – wie bei allen Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – in der Mitbestimmung.

Doch trotz zunehmender Verbreitung von Desksharing gibt es bisher kaum Leitfäden, die bei der gesundheitsgerechten Gestaltung unterstützen. Deshalb wollen wir mit Ihnen und euch über folgende Themen sprechen:

  • Was ist aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Einführung von Desksharing zu beachten?
  • Welche Formen von Desksharing gibt es? Wofür sind sie jeweils geeignet?
  • Wie ist die betriebliche Interessensvertretung in die Planung einzubeziehen?
  • Welche Prozessschritte braucht es für eine gute Organisation der geteilten Nutzung?
  • Wie muss die Gefährdungsbeurteilung vor der Einführung von Desksharing und im laufenden Betrieb gestaltet werden?
  • Welche besonderen Anforderungen bestehen für Desksharing-Arbeitsplätze?
  • Was gilt für die Arbeitsplätze zu Hause, wenn in der Arbeitsstätte nur noch begrenzt Arbeitsplätze verfügbar sind?

Selbstverständlich wird es auch ausreichend Raum für Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch geben. Wir freuen uns auf Ihre bzw. eure Teilnahme.

Die Veranstaltung richtet sich an: Betriebs- und Personalräte sowie kirchliche Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Führungskräfte, Gesundheitsmanager*innen und andere Personen die in Ihrem Betrieb mit Aufgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit betraut sind. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus Hamburg.

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte nach den jeweiligen Landesgesetzen, Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3)) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.

Ort: Schanzenstr. 75, Hamburg (die Raumnummer wird mit der Veranstaltungszusage verschickt). Die Räumlichkeiten sind über das Treppenhaus oder über einen Aufzug erreichbar.

Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung bis zum 21. August 2026 

Die Teilnahme ist kostenlos.

Veranstalterin: Anlaufstelle Perspektive Arbeit & Gesundheit und Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg,