Neue Büros gut gestalten - Impulse zur vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung

OnV - 43 | Neue Büros gut gestalten - Impulse zur vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung
27.08.2025
  • Mittwoch 10:00 - 13:00



Einladung zur online Veranstaltung

 

Neue Büros gut gestalten -
Impulse zur vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung

 

 

  1. August 2025

10:00 – 13:00, online

 

Seit der Pandemie ist Büroarbeit verstärkt im Wandel. In vielen Betrieben stehen Veränderungsprozesse an, seien es Umzüge in neue Räumlichkeiten oder die veränderte Nutzung vorhandener Räume. Dabei gewinnen offene Büroräume und Activity Based Working Environments weiterhin an Beliebtheit. Immer wieder entstehen hier neue Gesundheitsgefährdungen für Beschäftigte. Diesen im Nachhinein zu begegnen ist nicht nur teuer, sondern auch mit hohem Aufwand verbunden und weniger wirksam als eine vorausschauende Planung.

 

Nach § 3 Arbeitsstättenverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben. Sie sorgt dafür, dass eine gute Gestaltung und gesundes Arbeiten bereits bei der Planung mitgedacht werden. Doch trotz gesetzlicher Vorgaben wird die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung in der Praxis nur selten gemacht. Es fehlt an Wissen und praktischen Erfahrungen in den Betrieben.

 

In der Veranstaltung wird es unter anderem um Folgende Themen gehen:

  • Die gesetzliche Verankerung der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Mitbestimmungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessensvertretung
  • Impulse zum Vorgehen bei der vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung von Büroräumen
  • Praktische Hinweise aus unseren Beratungen
  • Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden

 

Selbstverständlich wird es auch ausreichend Raum für Fragen und Diskussion geben.

 

Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitgeber*innen, Fach- und Projektverantwortliche, Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie kirchliche Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen und Gesundheitsmanager*innen aus der Metropolregion Hamburg und Hamburg. Leider können Interessierte aus anderen Regionen nur bei freibleibenden Plätzen berücksichtigt werden.

 

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte nach den jeweiligen Landesgesetzen, Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3)) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.

Ort: Online-Seminar (Link zur Teilnahme wird mit Anmeldebestätigung versendet) 

Ausgebucht

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